Winterdienst auf Gewerbeflächen

Winterdienst für Betriebsgelände & Einkaufscenter

Winterdienst –  Eine Aufgabe mit vielen Unwägbarkeiten. Bei der Entscheidung über den Winterdienst zeigt sich am deutlichsten die Spanne zwischen Schlagkräftiger Einsatzfähigkeit und geringen Kosten.

 

Unsere Auftragsvarianten für den Winterdienst

für jeden Fall ein Lösung

Für den Unternehmer besteht dass Problem in der Regel darin, dass die Anschaffung einer entsprechenden Maschine zu teuer erscheint. Erst recht für „nur ein paar Einsätze“. Dazu kommen noch die hohen Kosten für Konservierung und Wartung.

Industrieflächen

Würden Sie eine Maschine kaufen wenn Sie nur 5 Tage im Jahr brauchen – Nein!? Zumindest der letzte Winter hat gezeigt, dass die Maschine jeden Tag gebraucht wurde. Was kostet es Ihr Unternehmen, wenn sämtliche Wareneingänge durch den Seiteneingang getragen werden müssen, weil die Rampen zugeschneit sind. Was kostet es Sie wenn der Sattelzug nicht vom Hof kommt weil die Fläche pure Eis ist ?

Was kostet die Sanierung der Dehnungsfugen im Parkhaus, weil Ihr Hausmeister mit dem falschen Gerät die fugen zerstört hat?

Was machen wir anders? wir halten für Sie moderne Winterdiensttechnik vor, mit der wir den Schnee auch noch schieben können, wenn er einen Meter hoch liegt. Mit unseren Streuern können wir Flächen von 10.000 m³ in einigen Minuten streuen…

Unser Winterdienst kann nach Ende des Schneefalls auch nicht überall gleichzeitig sein. Im Normalfall beginnen wir morgens zwischen 4-5 Uhr und sind dann gegen 9 Uhr morgens mit Räumen und Streuen fertig. Für den Rest des Tages heißt es 3-4 Stunden nach Ende des Schneefalls.

Als Unternehmer können Sie entscheiden, ob Sie

  • Full Service = Übernahme der Verkehrssicherung durch uns ( 7 Tage die Woche) oder
  • Nachgelagerte Versorgung = Hauptsache der Hof wird geräumt z.B ab 10:00 Uhr morgens – nur Mo -Fr oder
  • Auf Zuruf = Sonntags abends, weil Montag die Betriebsferien enden, oder zur Hausmesse, wenn der normale Winterdienst Frei hat…

Als Streugut setzen wir gemäß der örtlichen Winterdienstsatzung abstumpfende Mittel oder Streusalz ein.

Notfallhilfe

So Nicht !!