Baumfällung in Gartenanlagen

Baumfällung in Gartenanlagen

Wir sind die Spezialisten, wenn es um Baumfällung von einzelnen Bäumen im Bestand geht. Ast & Stammmaterial aus der Baumfällung wird in unsere Mulden & Anhänger verladen und vom Muldendienst abgeholt. Das Restholz aus der Baumfällung schneiden wir auch gerne passend, damit Sie es später als Brennholz verwenden können.

Baumfällung in Gartenanlagen

Unser Baumfällteam ist dort im Einsatz, wo es um die Baumfällung in engen Bereichen geht. Klassisch ist es bei der Baumfällung den Baum in den Garten zu kippen. In den meisten Fällen ist jedoch der kontrollierte Rückbau des Baumes von nöten. Hierzu benutzen wir unser Abseilsystem.

Hierzu nutzen wir die verschiedensten Hebebühnen, Leitern oder Gerüste. Dort wo es Sicher ist, klettern wir auch direkt in den Baum…

Linde mit 6m Stammumfang

Bei diesem Baum wurde ein Fällung unter erschwerten Bedingungen durchgeführt. Zunächst wurde mit den verschiedenen Stellen beim Kreis und der Stadt die Fällgenehmigung beantragt. Nach einem entsprechenden Gutachten konnte der Baum dann gefällt werden, weil durch die Schädigungen eine beträchtliche Gefahr von Ihm ausgingt.

Weitere Bilder

Fichte: gestern stand Sie noch gerade...

Eine ca. 15 Hohe Fichte im Privatgarten. „Gestern stand Sie noch gerade…“ war die Aussage der Eigentümerin.

Der Baum stand 1 Meter von der Mauer entfernt und war dort auf ca. 15 Höhe gewachsen. Rechts Stand das Haus, Links der Hundezwinger. Im Garten befindet sich eine Teichanlage und ein aufwendiger Wintergarten.

Die Baumkrone wurde vom Sturmausläufer über Nacht bis auf das Nachbargrundstück gebogen. Der Stamm lag fast an der Mauer an. Aber der Wind wiegte die Krone nach wie vor hin & her….

Nach entsprechenden Sicherungsmaßnahmen kann es losgehen.

Bitte nur die Spitzen schneiden ...

Bei dieser Zypressenhecke sollten nur mal eben die Spitzen geschnitten werden. Der Abschnitt hatte dann so eine Länge von 3 – 4 Meter.

Mit Funk ausgestattet, musste der Kollege aus 100 m Entfernung sagen “ ein bisschen mehr darf es noch sein…“